Hier können zukünftig absurde Entscheidungen, Gesetze und Urteile diskutiert werden. Fangen wir an mit folgendem Fall: Eine Frau befährt eine Straße mit ihrem Fahrrad. Unmittelbar vor ihr öffnet eine Autofahrerin die Tür. Die Radfahrerin kann nicht mehr bremsen, stürzt schwer und zieht sich massive Schädel-Hirn-Verletzungen zu. Klare Sache. Klare Sache? Nein, meint (immerhin!) das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (eine Instanz unter dem BGH), denn die Radfahrerin habe keinen Helm getragen! Mitschuld 20 %. Dass es keine Helmpflicht gibt, ficht das OLG nicht sonderlich an, denn die Gefährlichkeit des Radfahrens sei ja nun bekannt und die Anschaffung eines Helmes wirtschaftlich vertretbar. Hier die Leitsätze des Urteils. [URL:http://beck-aktuell.beck.de/news/olg-schleswig-ohne-fahrradhelm-mitverschulden-an-unfallbedingter-kopferverletzung] Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich. Das kann man ja nun beliebig fortsetzen. Was ist denn mit dem angefahrenen Fußgänger, der keinen Helm trägt? Bin ich an meinen Schürfwunden an Knien und Unterschenkeln auch mitschuld, weil ich kurze Hosen getragen habe? Da ist es dann nicht mehr weit zum Vergewaltigungsopfer, das die Tat mit ihrem kurzen Rock provoziert hat. Skurilles Urteil, das natürlich die Diskussion um die Helmpflicht für Radfahrer neu entfacht. Was meint ihr?