Traurige Gewissheit bei Tanja Gräff

  • Mein Beileid. Acht Jahre des Zitterns, ich habe mir eben einige Beiträge im alten Forum durchgelesen, das ist eine Tragödie und ich kann den Hinterbliebenen nur von ganzem Herzen alles Gute wünschen.

  • Ja, ich kann mich noch daran erinnern, wie unser Forumsmitglied Tim damals diesen Thread ins Leben rief, mit der Absicht zu helfen. In der Bildzeitung habe ich auch gleich die vermisste Person wiedererkannt. Auch den Beitrag von Mirko zu lesen, lässt einen irgendwie traurig stimmen, obgleich ich ihn persönlich nicht kannte. Auf jeden Fall hoffe ich inständig, dass man den Täter fängt und ihn seiner gerechten Strafe zuführt!

  • Muß ja erst 'mal geklärt werden, ob es sich tatsächlich um ein Tötungsdelikt handelt, oder ob es ein Unfall war.


    Klar: Klären sollte man es unbedingt. Ich gehe aber sehr schwer davon aus, ich gehe deswegen davon aus (sogar stark), weil grauenvolle Schreie gehört wurden. Selbst wenn es letzten Endes "nur" ein Unfall war, ist indirekt auch eine Art Mord denkbar, denn offenbar wurde sie ja zuvor von einem Triebtäter in die Verzweiflung getrieben, ein Fall von oben, ein Sturz in den Tod sozusagen, kommt ja sicher nicht von ungefähr. Wie dem auch sei, ich kann das aus der Ferne nicht beurteilen.


    Zardoz:
    Offen gestanden würde ich nicht damit rechnen, dass der dafür verantwortliche Mensch angemessen zur Rechenschaft gezogen wird. Das juristische System in der Bundesrepublik Deutschland handelt nicht gerade nachvollziehbar. In einem Land, in welchem Wahnsinnige nach Taten tragischsten Ausmaßes in eine psychologische Behandlung geschickt werden oder allenfalls wenige Jahre ins Gefängnis kommen, da wegen Krankheit und Unzurechnungsfähigkeit auf unschuldig plädiert wird, "normale" Steuerhinterzieher und Kleinkriminelle jedoch saftige Strafen erhalten, wird man mit diesem Thema vermutlich nicht gänzlich fair umgehen.

  • In einem Land, in welchem Wahnsinnige nach Taten tragischsten Ausmaßes in eine psychologische Behandlung geschickt werden oder allenfalls wenige Jahre ins Gefängnis kommen, da wegen Krankheit und Unzurechnungsfähigkeit auf unschuldig plädiert wird


    Junger Mann, bitte auf den Boden des Rechtsstaates zurückkehren! Zu den Voraussetzungen einer Verurteilung gehört die Schuldfähigkeit des Täters. Mal mit §§ 20, 21 StGB vertraut machen.

  • Zitat

    Wie dem auch sei, ich kann das aus der Ferne nicht beurteilen.


    Richtig. Vor Ort (derzeit) auch niemand.


    Und deshalb:


    Zitat

    Muß ja erst 'mal geklärt werden, ob es sich tatsächlich um ein Tötungsdelikt handelt, oder ob es ein Unfall war.


    Und eine kleine Spitze sei noch erlaubt. "Eine Art Mord" gibt es vielleicht in alten Columbo-Folgen, aber nicht im deutschen Strafrecht. Wenn es überhaupt einen Täter gibt, wird es Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge werden.

  • Ja, sicherlich könnten auch andere Umstände zum Tode des Mädchens geführt haben, aber ich lehne mich nun dreisterweise einfach so weit aus dem Fenster und behaupte, frei ins Blaue geraten, dass dem nicht so war. In diesem Fall hoffe ich auf ein hartes Urteil, fernab der Jurisdiktion der Haupstadt.

  • Oh, den Thread hatte ich letztens beim Stöbern auch wieder entdeckt.


    Hatte bis eben noch nichts von den Neuigkeiten gehört oder gesehen. Tragisch, daß die Hoffnungen der Angehörigen so ein jähes Ende finden, auch wenn nach der langen Zeit vermutlich niemand mehr damit gerechnet hat, daß Tanja Gräff noch lebt. Immerhin gibt es jetzt so Gewißheit. Ich hoffe, die Ermittler können bald herausfinden, was damals passiert ist.

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